Zugegeben, man wird schon von einigen Kollegen belächelt, wenn man das erste Mal bei der Arbeit mit dem Elektro-Scooter ankommt. Und doch ist der e Scooter für mich heute das Fahrzeug, dass mich den letzten knappen Kilometer vom Bahnhof zur Arbeit bringt. Für mich bedeutet der eScooter einen großen Zeit- und Komfortgewinn. Und doch gibt es Dinge, über die man sich als E-Scooter Fahrer früher oder später nachdenkt. Bin ich bei einem Unfall auf meinen e Scooter abgesichert? Und darf ich meinen e Scooter eigentlich bei der Arbeit laden?
Zugelassen heißt nicht gleich geschützt fahren
Seit letztem Jahr sind e-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr endlich gesetzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige Regeln, an die wir e Scooter Fahrer uns im öffentlichen Straßenverkehr halten müssen. So ist beispielsweise die Benutzung eines zugelassenen E-Scooters auf dem Radweg bzw. der Straße Pflicht. Ebenso besteht eine Versicherungspflicht. Wie auch bei herkömmlichen Kfz-Versicherungen gibt es für Elektro-Scooter verschiedene Versicherungstypen. Gesetzlich verpflichtend ist eine reine Haftpflichtversicherung – im Allgemeinen beinhaltet diese den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro pauschal.
Doch eine Haftpflicht-Versicherung deckt nur selbst verschuldete Schäden des Unfallgegners ab. Was passiert, wenn ich selbst einmal beim verletzt werde? Zwar trage ich beim e Scooter Fahren immer einen Helm (der übrigens nicht gesetzlich verpflichtend ist), aber trotzdem möchte ich mein Schicksal nicht dem Zufall überlassen. Im Falle eines Unfalls bin zusätzlich mit einer Unfallversicherung abgesichert.
Natürlich sollte es möglichst niemals soweit kommen, dass man auf den Versicherungsschutz angewiesen ist. Und doch ist es ein gutes Gefühl, sich für den Ernstfall abgesichert zu haben. Der beste Selbstschutz ist aus meiner Erfahrung ein rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahrverhalten im Straßenverkehr. Zwar sind e Scooter nicht erst seit gestern auf den Straßen unterwegs, trotz dessen sind einige Verkehrsteilnehmer immer wieder etwas überfordert wenn plötzlich ein e Scooter auftaucht. Es mag vielleicht auch daran liegen, dass die Geschwindigkeit von e Scooter unterschätzt wird. Mit 20 km/h ist man eben doch genauso schnell wie Fahrrad-Fahrer. Sollte bei einem Unfall mit meinem e Scooter doch einmal die Schuldfrage geklärt werden müssen, steht mir zur Sicherheit meine Rechtsschutzversicherung zur Seite.
Auf meinen e Scooter möchte ich für die letzten Meter zur Arbeit nicht mehr verzichten
Dafür bietet es sich natürlich auch an, für die Rückfahrt den e Scooter im Betrieb aufzuladen. Gerade erst wurde auf unserem Firmengelände eine Ladestation für Elektrofahrräder erbaut. Dann wird das Laden eines Elektro-Scooter im Haus doch wohl auch akzeptiert sein – erhoffte ich mir. Trotzdem rieten mir einigen Kollegen davon ab, meinen e Scooter im Büro ohne weiteres zu laden. Abmahnung, Diebstahl und sogar Kündigung waren hier Begriffe, die fielen. Doch kann man wegen einer Akkuladung von ca. 25 Cent wirklich vom Arbeitgeber gekündigt werden? So einfach nicht. Dies entschied zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bei einem solchen Fall und berief sich dabei darauf, dass auch auch Handys im dem Betrieb geladen werden durften.
Ich selbst habe mich entschieden, das Thema e Scooter Akkuladung auf der Arbeit offen zu kommunizieren. Und siehe da, für meinen Vorgesetzten ist dies vollkommen in Ordnung. Es ist also empfehlenswert, sich einfach eine mündliche Erlaubnis dafür einzuholen.
Meine Tipps für die Nutzung des e Scooter für den Arbeitsweg
- E-Scooter mit Zulassung kaufen, da nur dieser einen Versicherungsschutz erlangen kann.
- Langsam an die Fahrweise des E-Scooter gewöhnen. Die ersten Meter zur Übung sollten nicht unbedingt im Straßenverkehr gemacht werden.
- Ein Helm sollte immer aufgesetzt werden, auch wenn dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Verantwortungsbewusst und vorausschauend fahren, das heißt beide Hände an den Lenker. Das Handy ist während der Fahrt tabu.
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